Wann ist ein Notfall ein Notfall? Neues Urteil Vorratsdatenspeicherung
Es soll allerdings Ausnahmen geben, unter denen die Vorratsdatenspeicherung zeitlich begrenzt möglich sein soll. Das sieht die SpaceNet AG jedoch kritisch. Als Ausnahmen gelten die ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit, die Bekämpfung von Kinderpornographie sowie die gezielte Überwachung von bestimmten Personen, die mit schweren Straftaten im Zusammenhang stehen oder von Orten mit Kriminalitätsschwerpunkten.
„Als Provider mit Verantwortung haben wir uns schon sehr früh mit Initiativen gegen Kinderpornographie eingesetzt. So haben wir zum Beispiel im April 2009 das Forum gegen Missbrauch gegründet, in dem wir die Polizei aktiv im Kampf gegen Kinderpornographie unterstützt haben. Die Vorratsspeicherung hingegen war schon immer ein gleichermaßen untaugliches wie unverhältnismäßiges Mittel zur Verbrechensbekämpfung. Das sture Beharren darauf und das Ignorieren der Urteile von Gerichten wie von Fachleuten macht uns ratlos. So wie Herkules gegen die Hydra kämpfte und dieser für jeden abgeschlagenen Kopf zwei neue nachwuchsen, so mehren sich nach jeder Niederlage der Vorratsdatenspeicherungsanhänger die Verlautbarungen, in denen immer wieder aufs Neue gefordert wird, was sinnlos ist“, erzürnt sich Sebastian von Bomhard, Vorstand der SpaceNet AG. „Auch steht zu befürchten, dass sich bei uns einige darauf berufen werden, dass zu jeder Zeit Kinderschänder bekämpft gehören, die nationale Sicherheit ohnehin andauernd bedroht ist und last but not least das Internet in den Köpfen vieler genau der 'Ort mit Kriminalitätsschwerpunkten' ist. Es ist abzusehen, dass daraus ungeniert ein andauernder Ausnahmegrund geschaffen werden wird, um durch die Hintertür am Ende zur Vorratsdatenspeicherung zu kommen.“
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshof betrifft Fälle aus Frankreich, Belgien und Großbritannien, hat also keine direkte Wirkung auf die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung. Gleichzeitig gibt es aber ein paar Ansatzpunkte auch für das separate Verfahren der SpaceNet gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung, das noch beim EuGH anhängig ist, und das hoffentlich noch klarere Worte findet.
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