SpaceNet AG mit Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH: Auf der Zielgeraden
Vertreten wird die SpaceNet dabei von Professor Dr. Matthias Bäcker von der Universität Mainz. Unterstützt wird die Sache von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. Das Verfahren ist inzwischen beim EuGH angekommen, wobei der Gegenstand der Auseinandersetzung weit über das hinausgeht, was der ursprüngliche Klagegrund war. Dem Verfahren waren zuletzt 13 Mitgliedsstaaten sowie die EU-Kommission beigetreten. Die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ist derzeit ausgesetzt. Die von der SpaceNet angegriffene deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verlangt bisher anlasslos und flächendeckend Verkehrsdaten von Telefonie (Mobil, Festnetz, VoIP) und Internetdiensten sowie Standortdaten aller Nutzer zu speichern.
Um die Vorratsdatenspeicherung wird seit Jahren heftig gerungen. Das war in der Schlussphase dieses Verfahrens vor dem EuGH nicht anders: Auf die lebendigen Plädoyers der SpaceNet AG, der Telekom (Parallelverfahren), der Bundesnetzagentur, der 13 Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission folgte eine substantiierte Fragerunde durch die Richter und den Generalanwalt. Erst nach knapp 10 Stunden endete die mündliche Verhandlung gestern Abend mit den Schlussplädoyers.
In der Verhandlung wurden wie erwartet die hier relevanten Begriffe “nationale Sicherheit” und “schwere Straftaten“, auf deren Präzisierung die SpaceNet Wert gelegt hatte, eingehend diskutiert. Einigkeit herrschte darüber, dass diese Begriffe konkretisiert werden müssten. Unklar ist hingegen, ob dies künftig durch den EuGH oder durch die Nationalstaaten erfolgen wird. Diese Begriffe hatte der EuGH in der hier wichtigen Entscheidung “Quadratur Du Net” vom Oktober 2020 schon angesprochen.
„Nach fünf Jahren ist es an der Zeit, dass endlich Klarheit für die Internet- und Telekommunikationsbranche, unsere Kunden und für alle Bürger herrscht. Es darf keine anlasslose Totalüberwachung Millionen unschuldiger Bürger geben. Die Voraussetzungen, unter denen die Vorratsdatenspeicherung künftig anlassbezogen erfolgen darf, müssen präzise definiert werden. Den nächsten Etappen im Verfahren sehen wir optimistisch entgegen und hoffen, dass der EuGH die Chance wahrnimmt, die Vorratsdatenspeicherung dauerhaft zu regeln“, sagt Sebastian von Bomhard, Vorstand der SpaceNet AG.
Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den 18. November 2021 angekündigt, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird nicht vor nächstem Jahr erwartet. In jedem Fall geht die Sache dann vor dem Bundesverwaltungsgericht weiter, wo seit Quadratur du Net die Tendenz des Urteils erkennbar sein dürfte. Fällt die Entscheidung des EuGH im Sinne von SpaceNet aus, kann das Kapitel Vorratsdatenspeicherung dauerhaft geschlossen werden, vielleicht zugunsten geeigneterer Methoden zu Prävention und Verfolgung von Straftaten.
Für ein Interview mit Sebastian von Bomhard, Vorstand der SpaceNet AG, wenden Sie sich gerne an uns.
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