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Einmal Luxemburg und wieder zurück: Vorratsdatenspeicherung bleibt rechtswidrig

Nach dem SpaceNet-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung stellte nun auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig klar: Die deutsche Regelung einer anlasslosen und flächendeckenden und unbefristeten Vorratsdatenspeicherung ist unionsrechtswidrig. Damit folgten die Bundesverwaltungsrichter dem EuGH was formal zwar zu erwarten war, aber kein Automatismus ist. Telekommunikationsanbieter wie die SpaceNet AG müssen damit weiterhin nicht speichern.

Das nun gescheiterte Telekommunikationsgesetz (§§ 175 Abs. 1 S. 1, 176 TKG) sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter anlasslos, flächendeckend und personell, zeitlich und geografisch undifferenziert Verkehrs- und Standortdaten speichern müssen. Gegen dieses umstrittene Überwachungsinstrument hatte die SpaceNet 2016 geklagt. Wegen der Grundsätzlichkeit der Entscheidung ging das Verfahren über alle gerichtlichen Instanzen bis zum EuGH und zurück zum Bundesverwaltungsgericht.

Laut dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig genügt die deutsche Vorratsdatenspeicherung „schon deshalb nicht den unionsrechtlichen Anforderungen, weil keine objektiven Kriterien bestimmt werden, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen.“

Das findet Sebastian von Bomhard, Vorstand der SpaceNet AG, richtig gut: „Dass die Vorratsdatenspeicherung gekippt werden musste ist wichtig. Die Diskussion um das Gesetz hatte den Blick aufs Wesentliche versperrt wie eine erfolgreiche und Grundrechte wahrende Strafverfolgung im Internet stattfinden kann. Die SpaceNet AG hatte sich analog zur Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts und des EuGH nicht gegen jede Methode an sich gewendet. Es gibt sinnvolle Maßnahmen, die anlassbezogen, personenbezogen, zeitlich und örtlich begrenzt und jederzeit durch die Justiz überprüfbar sind. Bereits die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte mit Quick Freeze eine sinnvolle Alternative empfohlen.“

BVerwG 6 C 6.22 - Urteil vom 14. August 2023

Mehr zur Vorratsdatenspeicherung und eine Chronik finden Sie hier:

space.net/vorratsdatenspeicherung


Über die SpaceNet AG

Der Münchener Internetserviceprovider SpaceNet AG unterstützt IT-Verantwortliche und Geschäftsführer darin, eine starke und resiliente Unternehmens-IT aufzubauen, diese am Laufen zu halten und strategisch klug weiterzuentwickeln. Ein Schwerpunkt liegt auf der Beratung und Umsetzung von IT-Security-Lösungen und Business Continuity Management. Die SpaceNet bietet Unternehmen gemanagte IT-Services, individuellen Support für Non-Standard Applikationen, 7x24-Service, persönliche Beratung und sichere Cloud-Dienste wie das Collaboration-Tool Zamadama und das Videokonferenzsystem VCT.  

SpaceNet zählt zu den Internetpionieren der Branche und wurde 1993 vom heutigen Vorstand Sebastian von Bomhard gegründet, der es seit damals leitet, inzwischen zusammen mit Ingo Lalla und Karin Schuler. Das Münchener Unternehmen hat über 120 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. SpaceNet legt seit 1998 großen Wert auf die Ausbildung und wurde mehrfach u.a. mit dem Zertifikat IHK-Ausbildungsbetrieb ausgezeichnet. SpaceNet betreut rund 1.200 Unternehmen wie Antenne Bayern und den Münchener Verkehrs- und Tarifverbund (MVV). Seit vielen Jahren ist die SpaceNet AG netzpolitisch engagiert und hatte zuletzt mit ihrer sechs Jahre dauernden Klage gegen die umstrittene Vorratsdatenspeicherung Erfolg. Im Herbst 2022 kippte der Europäische Gerichtshof in seinem vielbeachteten „SpaceNet-Urteil“ die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung. Zur SpaceNet-Unternehmensfamilie gehört die brück IT GmbH, ein Systemhaus spezialisiert auf Services und Software für Rechtsanwälte. 

Die SpaceNet AG betreibt ihre Cloud- und IT-Services in mehreren redundanten Hochsicherheitsrechenzentren in München. Die SpaceNet AG ist zertifiziert nach dem Sicherheitsstandard ISO 27001 und arbeitet nach ITIL. www.space.net 

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