Vorratsdatenspeicherung: Jetzt ist der EuGH gefragt
Die Münchener SpaceNet AG, einer der ersten Internetprovider Deutschlands, klagt bereits seit April 2016 gegen das umstrittene Überwachungsinstrument gemeinsam mit eco, dem Verband der Internetwirtschaft, und Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Universität Mainz. Die SpaceNet AG will eine Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung herbeiführen und diese endgültig stoppen. Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln war die SpaceNet AG zuletzt erfolgreich: Es entschied am 20. April 2018, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
Die Bundesrepublik, vertreten durch die Bundesnetzagentur, hatte gegen die Entscheidung des VG Köln Sprungrevision eingelegt. Die SpaceNet teilt das Interesse an Rechtssicherheit über eine höchstrichterliche Entscheidung und hatte daher der Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugestimmt. Die Leipziger Richter haben heute entschieden, dem EuGH eine Frage zur Auslegung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG) vorzulegen. Davon hängt dann die Anwendbarkeit der Vorratsdatenspeicherung ab. Bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof ist das Revisionsverfahren ausgesetzt.
Vorratsdatenspeicherung hilft nicht Verbrechen zu bekämpfen
Aufgrund ihrer tiefgreifenden Grundrechtseingriffe ist die Vorratsdatenspeicherung äußerst umstritten. Gleichzeitig konnte der tatsächliche Nutzen zur Verbrechensbekämpfung bislang nicht belegt werden. Den gesetzlichen Regelungen zufolge müssen Internetprovider, Mobilfunk- und Kommunikationsunternehmen alle Standortdaten vier Wochen sowie alle Verbindungsdaten ihrer Kunden zehn Wochen lang anlasslos auf Vorrat speichern und diese an Polizei, Staatsanwaltschaft und Nachrichtendienste auf Verlangen übergeben.
Sebastian von Bomhard, Gründer und Vorstand des Internetproviders SpaceNet AG, sieht die Position seiner Firma bestätigt. "Bei solch massiven Eingriffen in bürgerliche Grundrechte, vor allem im Digitalen, waren wir schon immer wachsam und haben mit unserer Klage eindeutig Stellung bezogen, um unsere Kunden zu schützen. Es ist jetzt an der Zeit, dass unter das leidige Thema Vorratsdatenspeicherung ein Schlusspunkt gesetzt wird", sagt von Bomhard. "Mit der anlasslosen Speicherung von Daten aller Nutzer kann man zwar Bürger ausspähen, aber sicher keine Terroristen fangen."
Wichtiges Signal für die gesamte Internetbranche: "Bundesregierung muss jetzt reagieren"
"Wir sind sehr zufrieden über den heutigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts. Das oberste Ziel dieser Klage war immer, insbesondere durch die Vorlage grundlegender Rechtsfragen eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, die in letzter Konsequenz nur der EuGH treffen kann und so kommt es nun auch. Spätestens jetzt müsste auch die Bundesregierung reagieren und ein klares politisches Signal gegen die Vorratsdatenspeicherung senden", fordert Oliver J. Süme, eco Vorstandsvorsitzender.
Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäische Grundrechte
Schon im Dezember 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur schwedischen und englischen Vorratsdatenspeicherung geurteilt, dass das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens verlangt, die Speicherung personenbezogener Daten auf das absolut Notwendige zu beschränken.
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute auch an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen: "Eine nationale Regelung, die eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung vorsieht, ist unzulässig. Aus der Gesamtheit der gespeicherten Daten könnten nämlich sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben von Personen gezogen werden. Der EuGH wird der Vorratsdatenspeicherung erneut eine Absage erteilen", erklärt Prof. Dr. Matthias Bäcker, Prozessbevollmächtigter.
Verfahrensgang:
- BVerwG Leipzig, 25.09.2019, Az.: 6 C 12.18 (und Az.: 6 C 13.18, Parallelverfahren der Telekom)
- VG Köln, 20.04.2018, Az.: 9 K 3859/16O
- VG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017, Az.: 13 B 238/17
- VG Köln, 25.01.2017, Az.: 9 L 1009/16
Für einen Interviewtermin setzen Sie sich bitte mit Katja Holzer per Mail: holzer@space.net oder Telefon (089) 323 56-181 in Verbindung. Als Gesprächspartner stehen zur Verfügung:
- Sebastian von Bomhard, Vorstand der SpaceNet AG.
- Alexander Grundner-Culemann, Rechtsanwalt und Aufsichtsratsvorsitzender der SpaceNet AG.
- Prof. Dr. Matthias Bäcker, Universität Mainz, der die Klageschrift für die SpaceNet AG verfasst hat.
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