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Auf dieser Service-Seite stellen wir Ihnen Hintergrundmaterial zur Klage zum Download bereit, darunter eine Chronik zur Vorratsdatenspeicherung, die begleitenden Pressemitteilungen zu allen Instanzen, eine Vita des SpaceNet Vorstands Sebastian von Bomhard sowie Bildmaterial zusammen. Sie dürfen alle Materialien frei verwenden. Bitte geben Sie im Falle einer Verwendung als Quelle SpaceNet AG an und/oder einen Hinweis über Veröffentlichungen an presse@space.net.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder ein Interview wünschen mit Herrn Sebastian von Bomhard, Gründer und Vorstand des Internetproviders SpaceNet AG oder Alexander Grundner-Culemann, Justitiar der SpaceNet AG, wenden Sie sich gerne an unseren Pressekontakt am Ende der Seite.

 

Bundesverwaltungsgericht bestätigt EuGH-Entscheidung: Deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist unionsrechtswidrig

Nach der als SpaceNet-Urteil bekannten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung stellte nun auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) klar: Die deutsche Regelung einer anlasslosen, unterschiedslosen und generellen Vorratsdatenspeicherung ist unionsrechtswidrig. Damit folgten die Bundesverwaltungsrichter dem EuGH, der im September 2022 die deutsche Vorratsdatenspeicherung für unionsrechtswidrig erklärte. Die gesetzlichen Speicherpflichten von Telekommunikations-Verkehrsdaten bleiben wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts weiterhin ausgesetzt.

Mit Unterstützung des eco Verbands hat die SpaceNet AG die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland endgültig gestoppt und eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs herbeigeführt, die für die zukünftige Gesetzgebung der europäischen Länder wegweisend ist. Dazu hat die SpaceNet 2016 eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, die über mehrere Instanzen zuletzt bis vor den EuGH gelangt und nun vom BVerwG bestätigt wurde.

"Die Gerichte haben die deutsche Vorratsdatenspeicherung komplett kassiert. Nach sieben Jahren Verfahren sind wir froh, dass das Thema Vorratsdatenspeicherung endlich geklärt ist. Jetzt herrscht wieder Rechtssicherheit für die Internetbranche, unsere Kunden und alle Bürger. Es gibt geeignetere Mittel wie z.B. Quick Freeze, um gegen schwere Kriminalität vorzugehen“

Sebastian von Bomhard, Gründer und Vorstand des Internetproviders SpaceNet AG

Chronik zur Vorratsdatenspeicherung

14.08.2023

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigt das SpaceNet-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung:

Die deutsche Regelung einer anlasslosen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung ist unionsrechtswidrig. Die gesetzlichen Speicherpflichten von Telekommunikations-Verkehrsdaten bleiben wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts weiterhin ausgesetzt.

20.09.2022

Ein Sieg für die SpaceNet AG, die seit sechs Jahrengegen das umstrittene Überwachungsinstrument kämpft. Der EuGH schafft endlich Rechtssicherheit im Umgang mit der Speicherung von Daten und macht den Weg frei für geeignetere Methoden zur Prävention und Verfolgung von Straftaten.

18.11.2021

Der Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona erklärt die deutsche Regelung in seinen Schlussanträgen für unionrechtswidrig. Er wiederholt, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt ist.

13.09.2021

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelte darüber, ob die deutsche Vorratsdatenspeicherung mit der E-Privacy-Richtlinie und der EU-Grundrechte-Charta vereinbar ist. In der knapp zehnstündigen mündlichen Verhandlung in Luxemburg rangen Befürworter und Gegner heftig um die Vorratsdatenspeicherung. Dem Verfahren waren 12 Mitgliedsstaaten sowie die EU-Kommission beigetreten. Die Begriffe “nationale Sicherheit” und “schwere Straftaten“, auf deren Präzisierung die SpaceNet Wert gelegt hatte, wurden eingehend diskutiert. Unklar ist, ob die Konkretisierung der bereits vom EuGH in der “Quadratur Du Net”-Entscheidung (Oktober 2020) angesprochenen Begriffe durch den EuGH oder durch die Nationalstaaten erfolgen wird.

Oktober 2020

Festhalten an generellem Verbot: Die allgemeine und unterschiedslose Speicherungspflicht von Verkehrs- und Standortdaten ist mit EU-Recht unvereinbar. (Veröffentlichung einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu drei Vorlagen aus Großbritannien, Frankreich und Belgien). Unter strengen Voraussetzungen sind aber Ausnahmen möglich: Im Kampf gegen Terrorismus oder gegen schwere Kriminalität.

25.09.2019

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig setzt das Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung der SpaceNet AG (Az.: 6 C 12.18) aus und legt dem Europäischen Gerichtshof mehrere Grundsatzfragen zur Klärung vor.

2019

Keine Ruhe: Gegen das Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung liegen dem Bundesverfassungsgericht sieben Verfassungsbeschwerden vor, unter anderem von einem Bündnis aus Bürgerrechtlern, Datenschützern und Politikern.

20.04.2018

Die massenhafte Vorratsspeicherung von Daten, ohne diese in konkreten Zusammenhang zur Verbrechensbekämpfung zu setzen, ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet gegen die Bundesnetzagentur und zugunsten der Provider SpaceNet AG und der Telekom (in einem Parallelverfahren), dass sie keine Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern müssen. Die Urteile gelten zunächst nur für die SpaceNet und die Telekom. De facto bleibt die Vorratsdatenspeicherung seitdem ausgesetzt.

28.06.2017

Die Bundesnetzagentur setzt die Speicherpflicht für alle Provider aus.

22.06.2017

Am 22. Juni beschließt das Oberverwaltungsgericht Münster, dass das Vorratsdatenspeicherungs-Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Die Folge: SpaceNet wird als Provider von der Speicherpflicht ab dem 1.7.2017 ausgenommen und braucht als einziger deutscher Provider bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren keine Daten zu speichern. Kurz darauf klagt die Telekom, die klären lassen will, ob und wie IP-Adressen auch bei Mobilfunk und WLAN gespeichert werden müssen.

2016

Die SpaceNet AG reicht, unterstützt durch eco, Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt zur schwedischen und englischen Vorratsdatenspeicherung, dass die Speicherung personenbezogener Daten eine Ausnahme bleiben und auf das absolut Notwendige beschränkt werden muss.

2015

In Deutschland wird ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet, es tritt in Kraft und wird zum 1. Juli 2017 verpflichtend.

Den wirtschaftlichen Aufwand der Provider für die Umsetzung der zehnwöchigen Speicherpflicht schätzt der Internetwirtschaftsverband eco auf etwa 600 Millionen Euro.

2014

Der EuGH erklärt die EU-Richtlinie für ungültig: Die EU vollzieht eine Totalabkehr von ihrer bisherigen Position und ist gegen die Vorratsdatenspeicherung.

2010

Das Bundesverfassungsgericht kippt die Vorratsdatenspeicherung und erklärt das Gesetz für verfassungswidrig – alle Datensätze müssen umgehend gelöscht werden, sonst verstößt der Anbieter gegen wieder geltendes Gesetz.

2008

Das Vorratsdatenspeicherung-Gesetz tritt in Kraft.

2007-2010

Es folgt eine Sammel-Verfassungsbeschwerde im Auftrag von 34.939 Beschwerdeführern.

2007

Das Gesetz wird am 9.11.2007 in Deutschland von der großen Koalition verabschiedet. Die Opposition votiert gegen das umstrittene Gesetz. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verteidigte bei der knapp einstündigen Debatte die Initiative zur sechsmonatigen Aufbewahrung der Verbindungs- und Standortdaten mit dem Hinweis: „Wir sind hier nicht auf dem Weg in den Überwachungsstaat.“

2007

Eine der ersten, prominent platzierten Beschwerden kam von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – damalige Bundesministerin der Justiz. Sie weigerte sich die EU-Richtlinie umzusetzen und wurde von allen kritisiert, weil sie ein Verfahren der EU gegen die BRD ausgelöst hat.

2006

Die EU fordert von ihren Mitgliedsstaaten die Vorratsdatenspeicherung im Landesrecht zu verankern: Richtlinie 2006/24/EG

1996

Die Mutter der Vorratsdatenspeicherung: Der Bundesrat fordert erstmals Mindestfristen zur Speicherung von Daten – welche und wie viele ist unklar. Noch denken alle, es ginge vor allem ums Telefon.

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