EuGH entscheidet über Vorrats-datenspeicherung
Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender eco – Verband der Internetwirtschaft:
„Die Vorratsdatenspeicherung greift massiv in unsere Privatsphäre ein, bringt aber keinen nachgewiesenen Mehrwert für die Strafverfolgung. Anstatt ernsthaft nach Alternativen zu suchen, trägt Deutschland noch immer das Mantra vor sich her, schwere Kriminalität könne nur mit Vorratsdatenspeicherung bekämpft werden – doch das ist falsch. Wir müssen dringend über alternative Ansätze, wie quick-freeze oder punktuelle, wie anlassbezogene Maßnahmen diskutieren. Hält der EuGH die deutschen Regelungen unvereinbar mit EU-Recht, sollte die Bundesregierung diese Chance für eine politische Weichenstellung ergreifen und rasch die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in die Wege leiten.“
Sebastian von Bomhard, Gründer und Vorstand SpaceNet AG:
„Folgt der Europäische Gerichtshof der Einschätzung des Generalanwalts und erklärt die deutsche Vorratsdatenspeicherung ebenfalls für unionrechtswidrig, wäre das ein wichtiger Meilenstein für die Internet- und Telekommunikationsbranche. Sechs Jahre nach Beginn des Verfahrens kann der EuGH endlich Rechtssicherheit im Umgang mit der Speicherung von Daten schaffen. Es müssen geeignetere Methoden zu Prävention und Verfolgung von Straftaten gefunden werden. Der Konflikt darf auch in Zukunft nicht auf dem Rücken von Internetnutzern, also auch unserer Kunden ausgetragen werden.“
Bereits 2016 hatte die SpaceNet AG Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht legte daraufhin im September 2019 dem EuGH mehrere Grundsatzfragen zur Klärung vor. In seinen Schlussanträgen erklärte EuGH-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona im November vergangenen Jahres die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit dem EU-Recht – ein wichtiger Etappensieg für eco und SpaceNet. PRESSEINFORMATION Seite 2 von 3
Der Verband und der Internetprovider halten es für realistisch, dass nun auch das eigentliche EuGH-Urteil zugunsten der Grundrechte ausfällt.
Dr. Matthias Bäcker, Professor für Öffentliches Recht, Universität Mainz, Prozessbevollmächtigter:
„Eine nationale Regelung, die eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung vorsieht, ist und bleibt unzulässig. Bereits im Oktober 2020 hat der EuGH zum ersten Mal Vorschriften aus Belgien, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Estland beanstandet, die der deutschen Vorratsdatenspeicherung sehr ähnlich waren.“
Weitere Informationen
unter https://www.space.net/vorratsdatenspeicherung zum Download:
- Chronik der Vorratsdatenspeicherung
- Prozessbegleitende Kommunikation von 2016 bis heute
- Vita des SpaceNet Vorstands Sebastian von Bomhard
- Bildmaterial
und hier:
SpaceNet gegen Bundesrepublik, vertreten durch die Bundesnetzagentur
EuGH, 20.09.2022, C-793/19 (und C-794/19 Parallelverfahren)
Verfahrensgang
Schlussanträge, 18.11.2021, C-793/19 (und C-794/19)
EuGH, 13.09.2021, C-793/19 (und C-794/19 Parallelverfahren)
BVerwG Leipzig, 25.09.2019, Az.: 6 C 12.18 (und Az.: 6 C 13.18, Parallelverfahren) VG Köln, 20.04.2018, Az.: 9 K 3859/16 OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017, Az.: 13 B 238/17 VG Köln, 25.01.2017, Az.: 9 L 1009/16
Über SpaceNet
Die SpaceNet AG unterstützt mit ihren über 120 Mitarbeitern IT-Verantwortliche und Geschäftsführer darin, eine starke Unternehmens-IT aufzubauen, am Laufen zu halten und strategisch klug mit den digitalen Möglichkeiten weiterzuentwickeln. Dabei bietet sie gemanagte IT-Services, Support und Management für Non-Standard Applikationen, 7x24-Service, persönliche Beratung und sichere Cloud-Dienste.
Die SpaceNet AG betreibt ihre Cloud- und IT-Services in zwei redundanten Hochsicherheitsrechenzentren in München. Ein drittes entstand gerade mit dem SDC SpaceNet DataCenter in Kirchheim bei München. Es erfüllt alle Anforderungen der neusten Version der derzeit ausschlaggebenden Norm EN 50600 VK4. Die SpaceNet AG ist zertifiziert nach dem Sicherheitsstandard ISO 27001 und arbeitet nach ITIL. Das Münchener Unternehmen legt seit 20 Jahren großen Wert auf die Ausbildung und wurde von der IHK mit dem Zertifikat Ausbildungsbetrieb 2019 ausgezeichnet.
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