Vorratsdatenspeicherung: Rechtswidriger Entwurf durch die Hintertür
SpaceNet-Vorstand Sebastian v. Bomhard erläutert: „Problematisch ist vor allem die Dauer der Speicherung von Nutzerdaten. Diese ist zwar im Gesetzentwurf auf drei Monate beschränkt, tat-sächlich muss dieser Zeitraum jedoch regelmäßig überschritten werden, denn das Gesetz fordert eine Speicherung der Verbindungsdaten mit Beginn ihrer Zuweisung und Löschung nach drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Endes der Zuweisung. Tatsächlich werden Internet-Verbindungen heutzutage oft recht selten getrennt und neu zugewiesen, so dass sich in der Praxis deutlich län-gere Aufzeichnungszeiträume bis hin zu Jahren ergeben. Der EuGH hat in seinem Urteil von 2024 aber klar darauf hingewiesen, dass die Datenspeicherung so kurzzeitig wie möglich erfol-gen muss. Damit verletzt der Gesetzentwurf europäisches Recht.“
Vorratsdatenspeicherung ähnelt der abgelehnten Klarnamenpflicht
Besonders riskant bewertet SpaceNet auch die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Kombination mit verschärften Regeln zu Gewalt im Netz: „Hier wird ein aktuelles Thema ge-nutzt, um durch die Hintertür das Thema Vorratsdatenspeicherung zu adressieren, obwohl diese Maßnahme kaum im Zusammenhang mit den anderen Aktivitäten steht. Die Bundesregierung lehnt richtigerweise eine Klarnamenpflicht im Netz ab, die vorsorgliche Speicherung von IP-Ad-ressen ist aber letztlich nichts anders“, betont v. Bomhard.
Klar ist, dass Straftaten im Netz inzwischen mit einfachen Mitteln wie Virtual Private Networks (VPN) auch von Laien verschleiert werden können, Um schwere Straftaten aufzuklären sind ge-zielte, rechtsstaatlich abgesicherte Instrumente notwendig. Das im Koalitionsvertrag der Vorgän-gerregierung vorgesehene Quick-Freeze-Verfahren hätte dahingehend einen Kompromiss er-möglicht, bei dem Verkehrsdaten auf dringenden Verdacht eingefroren, jedoch erst auf richterli-chen Beschluss ausgewertet werden dürfen. Dieser Ansatz hält die Balance zwischen Ermitt-lungsinteresse und der Wahrung der Grundrechte. Außerdem bieten moderne KI-Verfahren ganz neue Möglichkeiten der Auswertung, die man am besten dadurch verunmöglicht, dass Daten erst gar nicht über so lange Zeiträume ohne begründeten Verdacht gespeichert werden. Statt dessen werden mit dem neuen Gesetzentwurf jetzt bestehende Urteile des Bundesverfassungsgerichts (2010) und des EuGH (2022 / 2024) konsequent ignoriert, und darüber hinaus sollen mehr Daten in einem längeren Zeitraum gespeichert werden.
Mehr Kosten und weniger Bürgerrechte
Im Ergebnis würde eine EU-rechtskonforme Umsetzung des Referentenentwurfs auch zu massi-ven Kosten bei den Providern führen. Leidtragende wären hier am Schluss die Verbraucher, die mit höheren Kosten für ihre Netzanschlüsse zu rechnen hätten.
„In der von der Koalition geplanten Form bleibt die Vorratsdatenspeicherung ein pauschaler Ein-griff in die Bürgerrechte“, so Sebastian von Bomhard. „Jetzt wird zusätzlich zur Speicherdauer sogar noch die Art der Daten erweitert, die gespeichert werden sollen. Der Charakter dieses In-struments ignoriert das wertvolle Prinzip der Unschuldsvermutung und macht Vertrauen in die deutsche Digitalpolitik weitgehend unmöglich.“ PRESSEINFORMATION Seite 2 von 2
SpaceNet hat bereits 2016 gegen die damalige gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeiche-rung geklagt – mit Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Unzulässigkeit der pau-schalen Datensammlung und setzte damit einen juristischen Meilenstein für den Datenschutz und auch für unternehmerische Rechtsklarheit. Die nun avisierte Speicherpflicht erweckt die Befürch-tung, dass das damalige Konzept nach wiederholt gescheiterten Versuchen im Fahrwasser des digitalen Gewaltschutzes erzwungen werden soll – natürlich wie immer mit neuem Etikett.
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Der Managed Full Service Provider aus München unterstützt Unternehmen, Organisationen und öffentliche Auftraggeber darin, eine starke und resiliente IT aufzubauen, zu verwalten und weiterzuentwickeln. Ein Schwerpunkt liegt auf der persönlichen Beratung und klugen Umsetzung von IT-Security- und Cloud-Lösungen – mit und ohne KI. Zum Angebotsspektrum zählen gemanagte IT-Services, individueller Support auch für Non-Standard-Applikationen, 7x24-Service und sichere Collaboration-Tools, wie Zamadama und Nextcloud.
Mit über 100 Fachleuten steht die SpaceNet AG rund 1.200 Unternehmen zur Seite, darunter der ANTENNE BAYERN und dem Münchener Verkehrs- und Tarifverbund (MVV). Die SpaceNet AG München betreibt ihre Cloud- und IT-Services in mehreren redundanten Hochsicherheitszentren in München, ist zertifiziert nach dem Sicherheitsstandard ISO 27001 und arbeitet nach ITIL. Zur SpaceNet-Unternehmensfamilie gehören auch die brück IT GmbH, ein Systemhaus für Rechtsanwälte, Architekten und andere Freie Berufe, und die SOFTIQ Deutschland GmbH, die auf individuelle Software- und KI-Projekte spezialisiert ist.
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