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Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird zum Überbietungswettbewerb staatlicher Kontrolle

Zu den aktuellen Forderungen des Bundesrats vom vergangenen Freitag, das geplante Gesetz zur anlasslosen Speicherung von Internet-Verbindungsdaten massiv auszuweiten, kommentiert Sebastian v. Bomhard, Gründer und Vorstand der SpaceNet AG: „Was wir hier erleben, ist ein Überbietungswettbewerb zugunsten immer noch mehr staatlicher Kon-trolle. Schon die geplante Ausweitung der anlasslosen Speicherung auf Port-Adressen, wodurch erstmals konkrete Auswertungen zum Nutzerverhalten möglich wären, ist ein höchst problemati-scher Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Jetzt aber fordert der Bundesrat nicht nur, den Zeit-raum für die Datenspeicherung von drei auf sechs Monate zu erhöhen, sondern will auch den Kreis involvierter Behörden deutlich ausweiten. Das ist weder sinnvoll begründbar noch dem ge-wünschten Ziel irgendwie dienlich.

 

Sebastian v. Bomhard betont, dass der gesamte Ansatz der Vorratsdatenspeicherung nach wie vor unnötig und falsch ist, da Kriminelle inzwischen sehr genau wissen, wie sie ihre Internet-An-schlüsse und -Aktivitäten wirksam verschleiern. „Das Prinzip ‚viel hilft viel‘ wird nur dazu führen, dass Internet-Provider die zusätzlich anfallenden Kosten für die Speicherung des massiven Datenaufkommens an die Verbraucher weitergeben – Internet-Nutzung wird so für alle teurer, ohne dass die Strafverfolgung nennenswert profitiert.“

Die Ausweitung des Datenzugriffs auf Länderpolizeibehörden, Geheimdienste, Finanzbehörden und sogar den Zoll widerspricht nach Ansicht des SpaceNet-Gründers eklatant gegen das Prinzip der Datensparsamkeit. Im Falle laufender Ermittlungen werden Daten ohnehin bei Bedarf geteilt – ein ungesteuerter Zugriff durch die verschiedensten Organe verletzt hingegen elementare Schutzrechte der Bürger. „Der Charakter der geforderten Gesetzesverschärfungen untergräbt noch stärker das wertvolle Prinzip der Unschuldsvermutung als zuvor und macht Vertrauen in die deutsche Digitalpolitik zunehmend unmöglich.“

SpaceNet hatte bereits 2016 gegen die damalige gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung geklagt – mit Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Unzulässigkeit der pauschalen Datensammlung und setzte damit einen juristischen Meilenstein für den Datenschutz und auch für unternehmerische Rechtsklarheit in Deutschland. Im Jahr 2022 erklärte auch der Euro-päische Gerichtshof das damalige deutsche Recht für nicht unionskonform.


Über SpaceNet AG

Der Managed Full Service Provider aus München unterstützt Unternehmen, Organisationen und öffentliche Auftraggeber darin, eine starke und resiliente IT aufzubauen, zu verwalten und weiterzuentwickeln. Ein Schwerpunkt liegt auf der persönlichen Beratung und klugen Umsetzung von IT-Security- und Cloud-Lösungen – mit und ohne KI. Zum Angebotsspektrum zählen gemanagte IT-Services, individueller Support auch für Non-Standard-Applikationen, 7x24-Service und sichere Collaboration-Tools, wie Zamadama und Nextcloud.

Mit über 100 Fachleuten steht die SpaceNet AG rund 1.200 Unternehmen zur Seite, darunter der ANTENNE BAYERN und dem Münchener Verkehrs- und Tarifverbund (MVV). Die SpaceNet AG München betreibt ihre Cloud- und IT-Services in mehreren redundanten Hochsicherheitszentren in München, ist zertifiziert nach dem Sicherheitsstandard ISO 27001 und arbeitet nach ITIL. Zur SpaceNet-Unternehmensfamilie gehören auch die brück IT GmbH, ein Systemhaus für Rechtsanwälte, Architekten und andere Freie Berufe, und die SOFTIQ Deutschland GmbH, die auf individuelle Software- und KI-Projekte spezialisiert ist. 

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