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Umlaut Domains Hintergrundinfos
1. Ein kleiner Überblick
Seit 1. März dieses Jahres wurde eine Einschränkung teils aufgehoben, die uns Internet-Nutzer viele Jahre begleitet hat. Sind Sie in einem deutschsprachigen Land geboren und Ihr Name enthält Umlaute, wie z.B. der Name Gert Müller, dann würde Ihre Mailadresse bisher vielleicht gert@mueller.de lauten - so Sie denn überhaupt glücklicher Besitzer der Domain mueller.de sind.
Ein Rechner speichert und verarbeitet bekanntlich nur Zahlen. Also legten Entwickler von Software einen gemeinsamen Standard, welche Zeichen mit welchen Zahlen gespeichert werden, in der ASCII-Tabelle fest. Darin kommen keine Umlaute vor.
Für Domain-Namen schränkte man die erlaubten Zeichen nochmals weiter ein. Erlaubt sind bis heute die 26 lateinischen Buchstaben "a" - "z", die 10 Ziffern "0" - "9" und der Bindestrich "-". Zwischen Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Seither basiert fast jede Software auf diesem Zeichensatz. Zahllose Domain-Name-Server, Mailserver, Webserver, u.v.a., die heute in millionenfachem Einsatz die Infrastruktur des weltweiten Netzes bilden. Die komplett zu ersetzen, ist sicher nicht unmöglich, zumindest aber ein noch viele Jahre währender Prozess.
Eine Einführung von Umlauten und anderer neuer Zeichen in Domain-Namen zum jetzigen Zeitpunkt ist nur dann möglich, wenn bei der Kommunikation Ihres bevorzugten Mail-Programmes oder Ihres Lieblings-Browsers mit dem Mailserver in der Firma oder dem Webserver irgendwo in der Welt keine Umlaute auftreten.
Das bedeutet für Sie, dass jedes dieser Programme, das Sie benutzen, gleich nach dem Tippen, beispielsweise eines ü's, eine Umwandlung in eine ACE-Zeichenfolge vornehmen muss.
Falls Sie z.B. mit einem geeigneten Mail-Programm ein Mail an "gert@Müller.de" verschicken, dann macht Ihr IDN-geeignetes Programm daraus insgeheim gert@xn--mller-kva.de.
Dergleichen passiert, wenn Sie in Ihrem IDN-fähigen Browser "www.müller.de" tippen: Der Browser wandelt Ihre Eingabe zuerst wieder in einen gültigen URL in ACE um: http://www.xn--mller-kva.de/
Wenn Sie mehr über IDN erfahren wollen, empfiehlt sich hierzu etwa die deutschsprachige IDN-FAQ des DENIC - der deutschen Registrierstelle für Domains unter .de.
Geeignete Software
Welche Browser derzeit (Stand März 2004) IDN-tauglich sind, können Sie folgender Liste entnehmen:
- Mozilla 1.4 und höher
- Mozilla Firebird / Firefox
- Netscape 7.1 und höher
- Opera 7.11 und höher
- Microsoft Internet Explorer 5.0 und höher (mit Verisign i-Nav TM PlugIn)
- Microsoft Internet Explorer 6.0 und höher (mit ISCs IDN-OSS)
- Konqueror (ab KDE 3.2 und GNU IDN Library)
- Safari 1.2
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Glossar
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| ACE: |
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ASCII Compatible Encoding. Bezeichnet die umgewandelte Form des Namens, die keine Umlaute mehr enthält und mit "xn--" beginnt.
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| ASCII: |
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American Standard Code for Information Interchange. Der ASCII-Code ist eine standardisierte Zeichen-Definition für den Datenaustausch zwischen Computersystemen. ASCII ist sozusagen "der kleinste gemeinsame Nenner" aller Computersysteme. ASCII wurde 1968 mit der Intention entwickelt, Datenübertragungen zwischen verschiedenen Hardware- und Softwaresystemen zu standardisieren. Der Standard-ASCII-Zeichensatz umfasst 128 Zeichen und verwendet 7 Bits eines Bytes (Werte von 0 bis 127). Die Zeichenbelegung der Werte von 128 bis 255 sind nicht standardisiert.
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| Browser: |
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Programm zur Anzeige von Inhalten aus dem World Wide Web. Beispiele: Internet-Explorer, Netscape-Browser, Mozilla-Browser.
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| IDN: |
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Internationalized Domain Name. Ein Standard, der die Erweiterung der in Domain-Namen gültigen Zeichen in Anwendungen für das Internet beschreibt. Dieser wird in RFC3490 "Internationalizing Domain Names in Applications (IDNA)" definiert.
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| IDNA: |
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Internationalizing Domain Names in Applications. Siehe RFC3490 (E1).
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| IETF: |
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Internet Engineering Task Force (E3). Zuständige Organisation für Internet-Standards.
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| RFCn: |
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Request For Comment. Eine Sammlung durchnumerierter Vorschriften bei der IETF. Dies werden zuerst von einzelnen als Vorschläge eingebracht, dann von der Netzgemeinde diskutiert und bei Erreichen eines breiten Konsens als neue Vorschrift betrachtet.
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| URL: |
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Unified Resource Locator. Beschreibt den genauen Speicherort eines Dokumentes im Internet. Inklusive Name des Rechner auf dem und Verzeichnis in dem die Datei liegt. |
Link Deutsch
Link Englisch
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