Allgemeine Geschäftsbedingungen der SpaceNet AG
gültig ab 1. März 2013
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweiligen
Produktbeschreibungen regeln das Verhältnis zwischen der SpaceNet AG,
München, (nachfolgend SpaceNet genannt) und Ihren Kunden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
(3) Änderungen dieser AGB teilt SpaceNet dem Kunden mit. Widerspricht der
Kunde nicht innerhalb eines Monats, gilt dies, als wenn er den neuen AGB
zugestimmt hätte. Auf diese Frist und die Folge eines unterlassenen
Widerspruchs wird SpaceNet besonders hinweisen.
§2 Vertragslaufzeiten
(1) Die Dauer der Verträge ergibt sich stets aus den Produktbeschreibungen.
Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, dauern die Vertragverhältnisse
stets ein Jahr. Sie verlängern sich dann stillschweigend um jeweils ein
weiteres Jahr, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist
von einem Monat vor Ablauf gekündigt werden.
(2) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§3 Kaufverträge
(1) SpaceNet behält sich das Eigentum an gelieferten Gegenständen vor, bis
sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erfüllt
sind.
(2) Der Kunde versichert, die Embargobestimmungen der Bundesrepublik
Deutschland einzuhalten.
§4 Haftung
(1) Die Haftung SpaceNets für Schäden, die durch SpaceNet oder einem ihrer
Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurden, ist der Höhe nach unbegrenzt.
(2) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen
Pflichtverletzung SpaceNets oder einem Ihrer Organe, Angestellten oder
Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt.
(3) Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung SpaceNets auch für Schäden, die
auf schwerwiegendes Organisationsverschulden SpaceNets zurückzuführen
sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten
Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
(4) Bei der Verletzung sonstiger Vertragspflichten und wenn keiner der
vorgenannten Fälle gegeben ist, haftet SpaceNet auch im Falle einfacher
Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch
vorhersehbaren Schaden.
§5 Datenaustausch, Geheimhaltung
(1) SpaceNet verpflichtet sich in besonderem Maße, persönliche Daten zu
schützen. Grundsätzlich werden solche nur weitergegeben, wenn der
Betroffene eingewilligt hat. Dies gilt auch dann, wenn SpaceNet etwa von der
Polizei um Auskunft gebeten wird. Der Kunde verpflichtet sich, sich in
solchen Fällen selbst an die auskunftersuchende Stelle zu wenden oder
SpaceNet innerhalb angemessener Frist mitzuteilen, daß er mit der
Weitergabe der Daten nicht einverstanden ist. Sollte SpaceNet vom Kunden
auf Anfrage hin keine Nachricht erhalten, ist SpaceNet im Zweifel be-
rechtigt anzunehmen, daß der Kunde mit der Weitergabe seiner Identität
(Firma, Name, Adresse) an die anfragende Stelle einverstanden ist. Auf die
Verpflichtung, erreichbar zu sein (s.u.) wird hingewiesen.
(2) Die Einhaltung aller zu beachtenden datenschutzrechtlichen Vorschriften
obliegt dem jeweiligen Vertragspartner für seinen Zuständigkeitsbereich.
(3) Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Daten des
jeweils anderen Vertragspartners geheim zu halten, auch nach Beendigung
des Vertrages.
(4) SpaceNet ist berechtigt, zur Erstellung der Rechnungen erforderliche
Protokolle (Logdateien) aus Datenströmen anzufertigen.
(5) Dem Kunden ist bekannt, daß nicht verschlüsselte oder nicht über
verschlüsselte Leitungen gehende Daten im Internet nicht sicher sind vor
Zugriffen Unbefugter.
Hat der Kunde bei SpaceNet Firewall, Spamfilter oder Virenscanner bestellt,
wird angenommen, daß der Kunde mit den Grundzügen der Funktionsweise
dieser Produkte vertraut ist und weiß, daß sie auf das Herausfiltern von Daten
nach bestimmten Mustern und Kriterien hinausläuft und daß es sich durch
nichts verhindern läßt, daß dabei auch Daten herausgefiltert werden können,
die der Kunde eigentlich zu empfangen wünscht.
§6 Obliegenheiten des Kunden
(1) Da es sich bei den Verträgen überwiegend um Dauerschuldverhältnisse in der
Kommunikationstechnik handelt, obliegt es dem Kunden, für SpaceNet
erreichbar zu sein. Der Kunde hat SpaceNet Änderungen von Mail-Adressen,
Telephonnummern oder Telefaxanschlüssen, Postanschriften und der
Rechtsform sofort mitzuteilen. Dies gilt auch und besonders für
Veränderungen in der Person der bei SpaceNet autorisierten Mitarbeiter des
Kunden.
(2) Der Kunde steht dafür ein, daß keine Nutzung der Leistungen der SpaceNet
gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde wird SpaceNet von Ansprüchen
Dritter freistellen, welche aus in dieser Hinsicht vertragswidrigem Verhalten
erwachsen.
(3) Der Kunde wird seine Anlagen so gegen Mißbrauch aus seinem Bereich und
aus dem Internet sichern, wie es dem jeweiligen Stand der Technik entspricht.
Hat der Kunde SpaceNet nicht mit der dazu erforderlichen Abschirmung
beauftragt und werden die Geräte des Kunden mißbraucht, so sieht SpaceNet
sich als vom Kunden berechtigt, nicht aber verpflichtet an, gegen Vergütung
des Aufwands in Höhe des von SpaceNet angebotenen Stundensatzes für
Techniker alles nach dem Stand der Technik erforderliche zu unternehmen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Risiken aus Gegenständen, die sein Eigentum
sind, ausreichend zu versichern. Dies gilt insbesondere für seine Geräte, die
er im Rahmen eines Hosting-Vertrages in den Rechenzentren der SpaceNet
unterbringt oder unterbringen läßt. Eine ausreichende Deckung wird der
Kunde auf Anforderung SpaceNets nachweisen.
(5) Der Kunde hat dafür zu sorgen, daß Schaden möglichst nicht eintritt, und
gegebenenfalls alles zu tun, um Schaden gering zu halten. Dazu gehört
insbesondere, daß er unverzüglich SpaceNet auf drohenden oder bereits
eingetretenen Schaden aufmerksam macht.
§7 Schlußbestimmungen
(1) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrags sind nur
wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
(2) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger
Zustimmung SpaceNets auf Dritte übertragen.
(3) Sollte sich ergeben, daß über einen Punkt, über den eine Bestimmung
getroffen werden sollte, eine in Wirklichkeit nicht getroffen wurde, dann ist
diese Lücke so zu schließen, wie es den übrigen Bestimmungen dieses
Vertrags entspricht und der durch diesen Vertrag verfolgte Zweck erreicht
wird. Sollte sich herausstellen, daß eine der Bestimmungen dieses Vertrags
ungültig ist oder sollte eine Bestimmung durch künftige Gesetzgebung oder
Rechtsprechung unwirksam werden oder als unwirksam anzusehen sein, dann
wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies
gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um eine Bestimmung handelt, durch
deren Ungültigkeit mit dem Vertrag der verfolgte Zweck vereitelt oder
beeinträchtigt wird. In diesem Falle ist jede Partei berechtigt, den Vertrag
zum Ende des Jahres zu kündigen.
(4) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie
Gerichtsstand für alle sich aus diesem ergebenden oder seine Wirksamkeit
betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist München. Es gilt das deutsche Recht.






